Warentarifnummer (auch Zolltarifnummer genannt) kurz erklärt

Unsere Zollabteilung erledigt sämtliche CH-Zolldienstleistungen bei uns im Haus oder an den ZE/ZV-Standorten (Zugelassener Empfänger / Zugelassener Versender) unserer Kunden.

Eine grosse Bedeutung kommt dabei der 8-stelligen Warentarifnummer (auch Tarifnummer, Zolltarifnummer, Zollposition genannt) zu. Diese Nummer sorgt gerne für Verwirrung und stellt für Laien eine grosse Hürde bei der Verzollung von Waren dar, weshalb wir nun etwas Licht in die Thematik bringen.

 

Jede Ware muss bei der Einfuhr der richtigen Tarifnummer zugeordnet werden. Grundlage hierfür bildet das harmonisierte System der Weltzollorganisation (WZO). Dies ist ein global angewendetes System zur Warenzuordnung für die Verzollung und wird heute von beinahe allen Ländern einheitlich angewendet.

- Die ersten 6 Ziffern sind somit weltweit gleich.
- Die 7. Und 8. Stelle sind nationale Zusatzunterscheidungen.
- Bei abgaben- und bewilligungsfreien Waren dient die Tarifnummer nur der Statistik.

Insbesondere bei zollpflichtigen und bewilligungspflichtigen Waren ist die korrekte Tarifnummer von grosser Bedeutung. Denn die Zollansätze unterscheiden sich teilweise erheblich.

So kommen beim Import von Rindfleisch beispielsweise unterschiedliche Ansätze und entsprechende Tarifnummern zu tragen, je nachdem ob das Fleisch aus einem EFTA-Staat, einem Entwicklungsland, ob zur Veredelung (wie beim Bündnerfleisch) oder ob mit oder ohne bestehendem Zollkontingent eingeführt wird. Bei zollpflichtigem Fleisch muss zudem geprüft werden, ob sich eine sog. Nettoverzollung lohnt. Dabei muss das Gewicht des Fleisches und der unmittelbaren Umhüllung (Plastikschweissfolie) gewogen werden. Hinzu kommt ein sog. Tarazuschlag (beim Fleisch 5%). Ist dieses errechnete Gewicht tiefer als das Bruttogewicht, lohnt sich eine Nettoverzollung.

Bei falscher Verzollung kann zu wenig oder zu viel Zoll erhoben werden. Somit kann entweder der Importeur oder der Zoll finanziell benachteiligt werden. Dabei hat der Zoll das Recht, zu wenig erhobene Zölle auch nach mehreren Jahren einzufordern. Der Zolldeklarant kann je nach Höhe eines Fehlers (Vergehen) gebüsst werden. Wird zu viel Zoll erhoben, kann mittels Beschwerde (nur bis max. 60 Tage nach Ausstellung Veranlagungsverfügung möglich) ein schriftliches Rückforderungsgesuch (Beschwerde) eingereicht werden. Je nach Situation kann sich dieser Prozess sehr aufwändig gestalten und die Aussicht auf Erfolg sind nicht immer gegeben.

Langfristig ist deshalb eine möglichst exakte Zollabfertigung anzustreben. Bei uns haben wir 5 Deklaranten im Einsatz, um eine korrekte und einwandfreie Verzollung zu gewährleisten. Diese stehen unseren Kunden auch bei Tarifierungen gerne zur Verfügung.

Anlässlich der CH-Einfuhrverzollung bieten wir zudem folgende Dienstleistungen:

- Erheben der Einfuhrumsatzsteuer
- Erheben von Zöllen
- Erheben von Zusatzabgaben (VOC, Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, usw.)
- Gegebenenfalls nicht zollrechtliche Erlasse (Artenschutz, Edelmetallkontrolle, usw.)
- Ausschöpfen von Zollkontingenten
- Vergeben von Stamm-Nr. bei Fahrzeugverzollungen
- Überwachung und Abwicklung diverser Bewilligungspflichten
- diverse Meldungen an andere Stellen (z.B. Mofis-Datenbank, Vetrosuisse, usw.)
- Löschen von Transitdokumenten

Ein Fullservice-Angebot ist uns ein grosses Anliegen. So ist es uns möglich, unsere Kunden umfassend zu betreuen, mit einem Ansprechpartner die Kommunikationswege kurz zu halten und interne Synergien zu unserer Logistik und dem Transport zu nutzen.

Möchten Sie vom grossen Fachwissen unserer Zollexperten oder unseren internen Synergien profitieren, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden.

 

Text: Tess Bellmont